Raumausstatterin / Raumausstatter
Raumausstatterin und Raumausstatter ist ein anerkannter
Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der
Handwerksordnung (HwO). Raumausstatterinnen und Raumausstatter beraten
Kunden über die Ausstattung von Wohn- und Geschäftsräumen. Sie planen die Raumausstattung und bereiten diese vor, indem Materialien nach Kundenwünschen ausgewählt und Kosten ermittelt werden. Sie verlegen Bodenbeläge und kleiden Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten aus. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Durchführung von Fenster- und Raumdekorationen sowie die Herstellung und Reparatur von Polstermöbeln.
Der Unterricht in der Berufsschule orientiert sich am gültigen Rahmenlehrplan von 2004.
Eingangsvoraussetzungen:
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Ausbildungsvertrag |
Dauer: |
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3 Jahre |
Anmeldezeit:
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Die Anmeldung erfolgt durch den Betrieb |
Ziel: |
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Gesellenprüfung |
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